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Unfallschäden – Wir geben Antwort auf Ihre Fragen!

Nach Verkehrsunfällen ergeben sich nahezu regelmäßig Streitigkeiten mit den regulierungspflichtigen Versicherern über die erstattungsfähigen Beträge. Häufig werden die durch Kostenvoranschlag oder Gutachten dargelegten Reparaturkosten, die Reparaturdauer, die Wertminderung, der Wiederbeschaffungs- und der Restwert, oder eventuelle Abzüge für Wertverbesserung bzw. „neu für alt“ bei Kaskoschäden beanstandet.

Wir klären Sachverhalte und helfen Ihnen von objektiver Seite weiter. Wir liefern bei Streitigkeiten um einen merkantilen Minderwert durch Analyse, Kommentierung und Darlegung verschiedenen Berechnungsmethoden weiter. Auch Fragen nach einem Wiederbeschaffungswert gehen wir detailliert unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren nach.

 Ingenieurbüro Faust Unfallschäden

Der Restwert eines Fahrzeuges (Wert des Fahrzeuges nach einem Unfall im noch beschädigten Zustand) wird von uns gemäß den bestehenden Richtlinien und der aktuellen Rechtsprechung gewissenhaft ermittelt.

Nach einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich einen neutralen und vereidigten Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Wir, das Ingenieurbüro Faust, helfen Ihnen von objektiver Stelle weiter!

Merkantiler Minderwert
Da ein Fahrzeug häufig nach einem Unfall an Wert verliert, ermitteln wir den merkantilen Minderwert. Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie neben dem Reparaturkostenaufwand auch Anspruch auf die Erstattung dieses Minderwertes. Bei Streitigkeiten über einen merkantilen Minderwert helfen wir gerne argumentativ weiter,  durch Analyse, Kommentierung und Darlegung verschiedener Berechnungsmethoden.

Wiederbeschaffungswert und Restwert
Der Frage nach dem Wiederbeschaffungswert gehen wir detailliert unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren nach. So wird der Wert eines Fahrzeuges unmittelbar vor einem Unfallschaden zuverlässig ermittelt, damit er als Grundlage für die Schadenabrechnung herangezogen werden kann. Auch der Restwert eines Fahrzeuges (Wert des Fahrzeuges nach einem Unfall im noch beschädigten Zustand) wird von uns gemäß den bestehenden Richtlinien und aktueller Rechtsprechung gewissenhaft ermittelt.

Mit einem von uns erstellten Unfallgutachten (Haftpflicht- oder Kaskogutachten) sind unsere Kunden zudem in der Lage, ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung zu belegen und so den Grundstein für eine angemessene und korrekte Schadenabrechnung zu legen.

Wir, die Kfz- und Oldtimer-Gutachter aus Leverkusen, unterstützen Sie und liefern viele interessante und nützliche Informationen, die Ihnen bei Ihren weiteren Entscheidungen helfen.